Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht.
1. Name, Anschrift und Kontaktdaten
Manuela Renner Versicherungsmaklerin
Manuela Renner
Ritterstr. 70
79639 Grenzach-Wyhlen
Tel.: 0176 23864932
E-Mail: info@manuela-renner.de
2. Tätigkeitsart
Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO).
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung (GewO).
3. Gemeinsame Registerstelle nach § 11a Abs. 1 GewO
Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-FODN-HGLBX-38
Vermittlerregisternummer Finanzanlagenvermittlung: D-F-143-WXP2-63
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (0,20 €/Anruf)
www.vermittlerregister.info
4. Erlaubnisbehörde
Versicherungsvermittlung: Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee, Reichenaustr. 21, 78467 Konstanz
5. Schlichtungsstellen
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Barmbeker Straße 2, 2. OG, 22303 Hamburg
6. Beratung bei der Versicherungsvermittlung
Im Zuge der Vermittlung bietet Manuela Renner eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.
7. Art und Quelle der Vergütung als Versicherungsmakler
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
– konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
– in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird, oder als
– Kombination aus beidem.
Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
8. Vergütung bei der Finanzanlagenvermittlung
Im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung und ggf. -beratung kann die Vergütung durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen – abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den vermittelten Finanzprodukten. Zuwendungen, die insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen behalten werden. Vergütungsbestandteile, die durch den Anleger gezahlt werden, erfolgen entsprechend einer gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung.
9. Emittenten und Anbieter
Vermittelt und ggf. beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes, soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34f GewO zulässig ist.